1. Präambel
1.1. Die webfellows UG (nachfolgend "StoreCockpit"), Petrinistraße 14-16, 97080 Würzburg, ist der Entwickler und urheberrechtliche Eigentümer der Online Analysesoftware "StoreCockpit" (nachfolgend "Software"). Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung mit der Onlineshops über das Internet kaufmännisch analysiert werden können. StoreCockpit stellt diese Software im Wege des Fernzugriffs über das Internet ("SaaS-Plattform") bereit.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Software "StoreCockpit" als SaaS-Lösung durch den Kunden.
1.3. Durch Ausfüllen des Anmeldeformulars (Anmelden/Registrieren/Jetzt bestellen) und setzen des entsprechenden Häkchens stimmt der Kunde diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Software-as-a-Service Leistungen zu.
1.4. Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn StoreCockpit diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
1.5. Der Vertragsabschluss wird erst durch elektronische Bestätigung von StoreCockpit verbindlich. Die Bestätigung enthält Angaben zum Namen der Software und zum Nutzungsumfang sowie gegebenenfalls zur Dauer des Testzeitraums. StoreCockpit versendet diese Bestätigung nach Prüfung der Angaben des Kunden innerhalb von drei Werktagen.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
2.1. Vertragsgegenstand ist die Gestattung der Nutzung der Software als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Kunden auf Servern, die im Auftrag von StoreCockpit betrieben werden ("Hosting") gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs und dieser Vereinbarung und müssen separat vereinbart werden.
2.2. Die vertragsgegenständlichen Leistungen im Einzelnen ergeben sich aus der unter https://www.storecockpit.eu/ abrufbaren tabellarischen Funktionsübersicht zur Software.
2.3. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch StoreCockpit.
2.4. StoreCockpit ist berechtigt, die Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des KUNDEN und der NUTZER dürfen zur Leistungserfüllung durch StoreCockpit - soweit erforderlich - diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden. StoreCockpit haftet für diese Leistungsbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
3. Bereitstellung der Software, Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten, Störungen.
3.1. StoreCockpit ermöglicht dem KUNDEN die Nutzung der Software 7 Tage die Woche / 24 h täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99% bezogen auf ein Jahr der Leistung am Übergabepunkt (§ 10). Ausgenommen ist der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung von Hardware und Software (geplante "Down-Zeit") sowie Fälle gemäß nachfolgend § 13 (Haftung - Höhere Gewalt und sonstige von StoreCockpit nicht zu vertretende Leistungshindernisse). Die geplanten "Down Zeiten" sind bei der Bemessung der Vergütung bereits berücksichtigt; eine Minderung der geschuldeten Vergütung wegen geplanter "Down- Zeiten" kommt nicht in Betracht.
3.2. Mit Vorankündigung von 5 Tagen kann StoreCockpit die Leistungserbringung für einen vordefinierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchführen zu lassen. StoreCockpit ist bemüht die Wartungsarbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mitteleuropäische Zeit / GMT) durchzuführen. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Software darf StoreCockpit notwendige "Hotfixes" mit einer vorherigen Ankündigung per E-Mail installieren und hierfür die Leistungserbringung unterbrechen. Vorangekündigte Unterbrechungen zu Wartungszwecken werden auf die Ermittlung der Verfügbarkeit nicht angerechnet.
3.3. Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen IT System des Kunden bzw. in einer Störung der Anbindung des Kunden an den vereinbarten Übergabepunkt (z.B. Leitungsausfall oder -störung bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern) haben, stellen keine Störung im vorgenannten Sinne dar.
3.4. Für Testzwecke eingerichtete Accounts können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch StoreCockpit gesperrt werden.
4. Funktionsumfang und Weiterentwicklung/Leistungsänderungen.
4.1. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der tabellarischen Übersicht auf https://www.storecockpit.eu. Die Nutzung der Funktionen der Software durch den Kunden setzt eine Zugriffsberechtigung auf die Software voraus, die ihrerseits den für den Anwender zur Verfügung stehenden Funktionsumfang beeinflusst.
4.2. Eine über den genannten Funktionsumfang hinausgehende Beschaffenheit der Software ist nicht geschuldet. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben.
4.3. Als wesentlichen Bestandteil des SaaS Angebots wird StoreCockpit die Software kontinuierlich weiterentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Software können Teilfunktionen verändert werden oder wegfallen, sofern dadurch für den Kunden die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.
4.4. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von StoreCockpit an den KUNDEN erfolgen. Entstehen für den KUNDEN durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den KUNDEN innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderungen erfolgen.
5. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
5.1. Kommt StoreCockpit seinen vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
5.2. Gerät StoreCockpit mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Software in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 13. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn StoreCockpit eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der ANWENDUNG zur Verfügung stellt.
5.3. Kommt StoreCockpit nach betriebsfähiger Bereitstellung der Software den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der die Software und/oder die Anwendungsdaten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen.
5.4. StoreCockpit hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Anbieter nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfall zu beweisen, dass StoreCockpit anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
6. Supportleistungen
6.1. Support-Anfragen können über das in der Software integrierte Ticketsystem gestellt werden. Support-Anfragen sind Fragen an die Support-Mitarbeiter von StoreCockpit zur Software. Zum Support gehört die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellung zu technischen Problemen der SOFTWARE durch einen Support-Mitarbeiter.
6.2. Feedback-Meldungen sind unabhängig von Support-Anfragen und können jederzeit per Email-Benachrichtigung an support@storecockpit.de abgegeben werden. Für diese reinen Feedback-Meldungen wird keine Reaktionszeit garantiert. Gemeldete und verifizierte Fehler werden unabhängig von der jeweiligen Meldung sobald wie möglich im Rahmen eines Systemupdates behoben.
7. Vertragspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
7.2. Dem Kunden obliegt es in eigener Verantwortung, die angebotenen Leistungen hinsichtlich seiner Anforderungen zu prüfen und sich dabei ggf. fachkundig beraten zu lassen; dafür zu sorgen, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von StoreCockpit erforderlichen Mindestanforderungen von StoreCockpit an die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software erfüllt sind; Hinweisen von StoreCockpit zur Fehlervermeidung Folge zu leisten; seine lokalen IT-Systeme vor einem Befall durch Viren, Trojaner oder ähnlicher Schadsoftware durch den Einsatz entsprechender Software zu schützen.
7.3. Der Kunde wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von StoreCockpit betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen.
7.4. Der Kunde soll Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen StoreCockpit unverzüglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und StoreCockpit bei der Fehlersuche aktiv unterstützen. Eine unterlassene Meldung hat keinerlei Einfluss auf die Gewährleistungsrechte des Kunden.
7.5. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist StoreCockpit berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte bestehen. StoreCockpit wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist StoreCockpit unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die StoreCockpit durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann StoreCockpit dem Kunden zu den jeweils bei StoreCockpit gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er StoreCockpit den daraus entstehenden Schaden ersetzen und StoreCockpit insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
7.6. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn StoreCockpit ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
7.7. Bei einem schwerwiegenden oder anderem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist StoreCockpit berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die StoreCockpit durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann StoreCockpit dem Kunden zu den jeweils bei StoreCockpit gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er StoreCockpit gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
7.8. Ist der Kunde kein Verbraucher, steht der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter des Kunden StoreCockpit als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind StoreCockpit unverzüglich über das Backend von StoreCockpit mitzuteilen. StoreCockpit weist darauf hin, dass elektronische Mitteilungen zum Vertrag an die im Backend von StoreCockpit benannte Person versendet werden.
7.9. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Zustellung von relevanten Informationen an die vom Kunden hinterlegte E-Mail Adresse zu. Hierzu gehören unter anderem Informationen über anstehende Updates und Fixes, allgemeine Neuerungen sowie Hinweise zur Nutzung.
8. Zugangsdaten
8.1. Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Kennwort und Passwort müssen zur Sicherheit nicht nur vor der erstmaligen Benutzung der Software, sondern auch sonst in regelmäßigen Abständen geändert werden. Der Kunde wird StoreCockpit unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten.
9. Vergütung, Verzug
9.1. Die Höhe des für die vertragsgegenständlichen Leistungen monatlich geschuldeten Entgelts (Gebühr) ist im Vertrag, sofern nicht anders ausgewiesen, als Netto- Endpreis ohne deutscher MwSt. angegeben. Die Gebühr wird monatlich bzw. jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
9.2. StoreCockpit ist berechtigt, die SaaS-Gebühr an die aktuelle Preisliste anzupassen. Insbesondere für Anwendungsdienste, bei denen StoreCockpit auf andere Lieferanten zurückgreift, ist StoreCockpit im Falle von Preisänderungen durch den Lieferanten berechtigt, die SaaS-Gebühren für die betroffenen Anwendungsdienste angemessen anzupassen.
9.3. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. StoreCockpit wird dem Kunden die Änderung spätestens zwei Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist StoreCockpit berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhte Preise.
9.4. Bei Zahlungsverzug kann StoreCockpit die Leistungserbringung temporär bis zur Zahlung einstellen.
9.5. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der Gebühr bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Gebühr oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Gebühr in Höhe von zwei Monatsgebühren in Verzug, so kann StoreCockpit das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
9.6. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.
10. Nutzungsrecht und Nutzungsbeschränkungen
10.1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die StoreCockpit dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung zugänglich macht, stehen ausschließlich StoreCockpit zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat StoreCockpit entsprechende Verwertungsrechte.
10.2. Soweit StoreCockpit während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das nachstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. StoreCockpit ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde.
10.3. StoreCockpit räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen des im Vertrag festgelegten Umfangs ein. Die Nutzung erfolgt durch Zugriff auf die Softwarefunktionalitäten via Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von StoreCockpit genutzten Rechenzentrums zum Internet. Darüber hinausgehende Rechte erhält der Kunde nicht.
10.4. Eine Nutzung der Software über die nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubte Nutzung hinaus ist nicht gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder zu veräußern. Der Kunde hat auch die Gebühren zu zahlen, soweit ein Dritter die Software nutzt, wenn und soweit der Kunde die Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu "reverse engineeren", zu disassemblieren, oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.
10.5. Falls der Kunde ein Testnutzer ist, gewährt StoreCockpit eine einfache Lizenz, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf. Der Kunde kann eine bezahlte Lizenz für die Software erwerben, indem er auf der Webseite von StoreCockpit den Bestellvorgang ausführt und seine Zahlungsdaten angibt und ggf. das SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an StoreCockpit zurückschickt.
11. Gewährleistung für bezahlte Lizenzen
11.1. StoreCockpit gewährleistet, dass während der Laufzeit die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der betreffenden Dokumentation entspricht und dass die Datenträger, auf denen Ihnen die Software gegebenenfalls bereitgestellt wird, frei von Material- oder Produktionsfehlern sind. StoreCockpit gewährleistet nicht, dass die Software Ihren Anforderungen entspricht oder dass Ihre Nutzung der Software ohne Unterbrechungen erfolgt. StoreCockpit übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, sofern in der betreffenden Dokumentation nichts anderes bestimmt ist. In der betreffenden Dokumentation oder sonstigen Dokumentationen festgelegte Spezifikationen umfassen weder ausdrückliche noch implizite Garantien.
11.2. Die Haftung von StoreCockpit erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Abweichen von den von StoreCockpit vorgegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden.
11.3. Sind die von StoreCockpit nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird StoreCockpit innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach Wahl von StoreCockpit nachbessern oder erneut erbringen.
11.4. Unwesentliche Mängel können im Rahmen des üblichen Geschäftsganges durch die Bereitstellung von Updates oder Releases einer neuen Version der Software behoben werden.
11.5. Bei Weiterbestand der Mängel nach der angemessenen Nachbesserungsfrist, steht es dem Kunden frei das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder die Gebühren für die Nutzung der Software zu reduzieren.
11.6. Diese Ziffer regelt StoreCockpit's vollständige Haftung und die alleinigen Ansprüche des Kunden bezüglich jeglichen Fehlers in der Software.
12. Gewährleistung für Test-Lizenzen
12.1. Die Software wird in ihrem gegenwärtigen Zustand zur Verfügung gestellt. StoreCockpit übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software störungs- oder fehlerfrei verwendet werden kann. Sofern StoreCockpit Mängel der Software arglistig verschwiegen hat, ist StoreCockpit verpflichtet, den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Sämtliche weiterreichende Gewährleistung von StoreCockpit für Test- Software ist ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1. StoreCockpit haftet dafür, dass die Software für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist, während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist, insb. frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
13.2. StoreCockpit haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschließend wie folgt:
13.3. StoreCockpit haftet für einen von StoreCockpit zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt. Bei einem von StoreCockpit zu vertretenden Sachschaden ersetzt StoreCockpit den Aufwand für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung der Sachen bis zu einem Betrag in Höhe von einer jährlichen Nutzungsgebühr - Höchstens jedoch € 25.000 je Schadensereignis. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
13.4. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.5. Weitergehende und andere als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Recht, sind ausgeschlossen, soweit nicht im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften weitergehend gehaftet wird.
14. Widerrufsrecht
14.1. Das Angebot von StoreCockpit richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Ein Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen haben.
15. Datenschutz, Datensicherheit
15.1. StoreCockpit betreibt sämtliche Server ausschließlich in Europa. Es werden keine Daten außerhalb Europas gespeichert.
15.2. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland und Europa gültigen, daten-schutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach §5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
15.3. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes StoreCockpit von Ansprüchen Dritter frei. StoreCockpit ist in Bezug auf solche Daten ausschließlich im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung tätig.
15.4. StoreCockpit bekommt vom Kunden das uneingeschränkte Recht eingeräumt, Kundendaten zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu verarbeiten und auszuwerten.
15.5. StoreCockpit bekommt vom Kunden das uneingeschränkte Recht eingeräumt, Kundendaten zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu anonymisieren und in statistischen Auswertungen zusammenzuführen ("Benchmark").
15.6. StoreCockpit wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
15.7. Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange ANWENDUNGSDATEN im Einflussbereich von StoreCockpit liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
15.8. Bei Fragen zum Datenschutz erreichen Sie unseren Ansprechpartner unter datenschutz@storecockpit.eu
16. Vertragslaufzeit, Kündigung
16.1. Der Vertrag tritt mit der Bestätigung durch StoreCockpit in Kraft. Die Laufzeit ist unbeschränkt und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung.
16.2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern mit folgenden Fristen gekündigt werden: StoreCockpit kann den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende kündigen. Der Kunde kann den Vertrag jeweils zum Ende seiner aktuellen Laufzeit kündigen (d.h. es besteht keine Frist).
16.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei der Nutzung der kostenlosen Version behält sich StoreCockpit das Recht vor, bei Nichtnutzung oder Inaktivität eines Accounts diesen mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen und die hinterlegten Daten von seinen Servern zu entfernen.
16.4. Kündigt der KUNDE einen Vertrag vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit, wird die Restgebühr nicht - auch nicht anteilig - erstattet.
16.5. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich oder über das StoreCockpit Backend zu erfolgen, um wirksam zu sein.
16.6. Soweit nicht anders angegeben, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf einer Periode automatisch um die gleiche Laufzeit.
17. Nebenabreden, Schriftformerfordernis
17.1. Der Vertrag und seine Anlagen regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten. Nebenabreden sind nicht getroffen.
17.2. Die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei können grundsätzlich an die Online-Adresse der anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden.
17.3. Einseitige Änderungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen durch StoreCockpit werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Kunden von StoreCockpit schriftlich bekannt gegeben worden sind, der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich schriftlich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
18.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn zwischen ausländischen Gesellschaften der Vertragsparteien Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag entstehen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
18.2. Gerichtsstand ist Würzburg, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. StoreCockpit ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
19. Salvatorische Klausel
19.1. Wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt folgendes: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden vielmehr zusammenwirken, um an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame oder eine durchführbare Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
VERTRAG ÜBER DIE VERARBEITUNG VON DATEN IM AUFTRAG (BESTANDTEIL DER AGB)
Hinweis: Dieser Vertrag wird mit dem Erstellung eines Accounts unter https://storecockpit.eu geschlossen.
1. Allgemeines
(1) Dieser Vertrag zwischen StoreCockpit und dem Nutzer regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. StoreCockpit verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers i.S.d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt wird, wird die Definition der „Verarbeitung“ i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zugrunde gelegt.
2. Gegenstand des Auftrags
Der Gegenstand der Verarbeitung, insbesondere der Umfang, die Art und der Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag festgelegt.
3. Rechte und Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist in dem in Anlage 1 spezifizierten Umfang Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch StoreCockpit. StoreCockpit steht nach Ziff. 4 Abs. 5 das Recht zu, den Nutzer darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist.
(2) Der Nutzer hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber StoreCockpit zu erteilen. Weisungen müssen in Textform erfolgen.
(3) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Nutzers bei StoreCockpit entstehen, bleiben unberührt.
(4) Der Nutzer informiert StoreCockpit unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch StoreCockpit feststellt.
(5) Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Nutzer geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Nutzer für deren Einhaltung verantwortlich.
4. Rechte und Pflichten von StoreCockpit
(1) StoreCockpit verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Nutzer erteilten ergänzenden Weisungen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, die StoreCockpit ggf. zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichten. In einem solchen Fall teilt StoreCockpit dem Nutzer diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ansonsten ausschließlich nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Nutzers.
(2) StoreCockpit ist verpflichtet, sein Unternehmen und seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, die er im Auftrag des Nutzers verarbeitet, im jeweils erforderlichen Maß gesichert und vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt sind.
(3) StoreCockpit wird den Nutzer unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Nutzer erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. StoreCockpit ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Nutzer bestätigt oder geändert wird. Sofern StoreCockpit darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Nutzers zu einer Haftung von StoreCockpit nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht StoreCockpit das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen.
(4) StoreCockpit wird die Daten, die er im Auftrag für den Nutzer verarbeitet, getrennt von anderen Daten verarbeiten. Eine physische Trennung ist nicht zwingend erforderlich.
(5) StoreCockpit hat dem Nutzer in der Anlage 1 die Person(en) benannt, die zum Empfang von Weisungen des Nutzers berechtigt sind. Für den Fall, dass sich die weisungsempfangsberechtigten Personen bei StoreCockpit ändern, wird StoreCockpit dies dem Nutzer in Textform mitteilen.
5. Datenschutzbeauftragter von StoreCockpit
StoreCockpit bestätigt, dass er einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO benannt hat. StoreCockpit trägt Sorge dafür, dass der Datenschutzbeauftragte über die erforderliche Qualifikation und das erforderliche Fachwissen verfügt. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind in der StoreCockpit Datenschutzerklärung ersichtlich.
6. Meldepflichten von StoreCockpit
(1) StoreCockpit ist verpflichtet, dem Nutzer jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Nutzers, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist, unverzüglich nach Kenntniserlangung durch StoreCockpit mitzuteilen.
(2) StoreCockpit ist bekannt, dass für den Nutzer eine Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO bestehen kann, die eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden vorsieht. StoreCockpit wird den Nutzer bei der Umsetzung der Meldepflichten unterstützen. StoreCockpit wird dem Nutzer insbesondere jeden unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten, die im Auftrag des Nutzers verarbeitet werden, unverzüglich, spätestens aber binnen 48 Stunden ab Kenntnis des Zugriffs mitteilen. Die Meldung von StoreCockpit an den Nutzer muss insbesondere folgende Informationen beinhalten: – eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze; – eine Beschreibung der von StoreCockpit ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
7. Mitwirkungspflichten von StoreCockpit
(1) StoreCockpit unterstützt den Nutzer bei seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nach Art. 12-23 DSGVO. Es gelten die Regelungen von Ziff. 11 dieses Vertrages.
(2) StoreCockpit wirkt an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten durch den Nutzer mit. Er hat dem Nutzer die insoweit jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitzuteilen.
(3) StoreCockpit unterstützt den Nutzer unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in Art. 32-36 DSGVO genannten Pflichten.
8. Kontrollbefugnisse
(1) Der Nutzer hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Nutzers durch StoreCockpit jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.
(2) StoreCockpit ist dem Nutzer gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.S.d. Absatzes 1 erforderlich ist.
(3) Der Nutzer kann eine Einsichtnahme in die vom StoreCockpit für den Nutzer verarbeiteten Daten sowie in die verwendeten Datenverarbeitungssysteme und -programme verlangen.
(4) StoreCockpit ist verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Nutzer i.S.d. Art. 58 DSGVO, insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an den Nutzer zu erteilen und der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle zu ermöglichen. Der Nutzer ist über entsprechende geplante Maßnahmen vom StoreCockpit zu informieren.
9. Unterauftragsverhältnisse
(1) StoreCockpit hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Nutzer und StoreCockpit getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. StoreCockpit hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom StoreCockpit zu dokumentieren und auf Anfrage dem Nutzer zu übermitteln.
(2) StoreCockpit ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat. Für den Fall, dass kein Datenschutzbeauftragter beim Unterauftragnehmer benannt worden ist, hat StoreCockpit den Nutzer hierauf hinzuweisen und Informationen dazu beizubringen, aus denen sich ergibt, dass der Unterauftragnehmer gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragte zu benennen.
(3) StoreCockpit hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Nutzers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
(4) StoreCockpit hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat StoreCockpit dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Nutzer und StoreCockpit festgelegt sind. Dem Nutzer ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
(5) StoreCockpit ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Nutzers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Nutzer und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
(6) Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die StoreCockpit bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die StoreCockpit für den Nutzer erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. StoreCockpit ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Nutzer genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Nutzers verarbeitet werden.
10. Vertraulichkeitsverpflichtung
(1) StoreCockpit ist bei der Verarbeitung von Daten für den Nutzer zur Wahrung der Vertraulichkeit über Daten, die er im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält bzw. zur Kenntnis erlangt, verpflichtet. StoreCockpit verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Nutzer obliegen. Der Nutzer ist verpflichtet, StoreCockpit etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitzuteilen.
(2) StoreCockpit sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. StoreCockpit sichert ferner zu, dass er seine Beschäftigten mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und zur Vertraulichkeit verpflichtet hat. StoreCockpit sichert ferner zu, dass er insbesondere die bei der Durchführung der Arbeiten tätigen Beschäftigten zur Vertraulichkeit verpflichtet hat und diese über die Weisungen des Nutzers informiert hat.
(3) Die Verpflichtung der Beschäftigten nach Absatz 2 sind dem Nutzer auf Anfrage nachzuweisen.
11. Wahrung von Betroffenenrechten
(1) Der Nutzer ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. Wendet sich eine betroffene Person zur Geltendmachung ihrer Rechte – insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung – an den StoreCockpit, wird StoreCockpit die betroffene Person an den Nutzer verweisen, sofern eine Zuordnung an den Nutzer nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. StoreCockpit leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Nutzer weiter.
(2) Soweit eine Mitwirkung von StoreCockpit für die Wahrung von im Einzelfall geltend gemachten Betroffenenrechten durch den Nutzer erforderlich ist, wird StoreCockpit die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach Weisung des Nutzers treffen. Ist dies nicht nur selten erforderlich oder machen Betroffene ihre Rechte nicht nur selten bei dem StoreCockpit geltend, ist StoreCockpit berechtigt, für die Bearbeitung solcher Anfragen ein angemessenes Entgelt für seine Inanspruchnahme festzulegen. StoreCockpit haftet nicht dafür, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Nutzer nicht, nicht richtig, oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
12. Geheimhaltungspflichten
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Keine Partei ist berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise zu anderen als den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Information Dritten zugänglich zu machen.
(2) Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die eine der Parteien nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die öffentlich bekannt sind.
13. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
(1) StoreCockpit verpflichtet sich gegenüber dem Nutzer zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird StoreCockpit ggf. im Voraus mit dem Nutzer abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom StoreCockpit ohne Abstimmung mit dem Nutzer umgesetzt werden. Der Nutzer kann jederzeit eine aktuelle Fassung der vom StoreCockpit getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.
(3) StoreCockpit wird die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und auch anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren. Für den Fall, dass es Optimierungs- und/oder Änderungsbedarf gibt, wird StoreCockpit den Nutzer informieren.
14. Beendigung
(1) Nach Beendigung des Vertrages hat StoreCockpit sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Wahl des Nutzers zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Daten bleiben unberührt. Für Datenträger gilt, dass diese im Falle einer vom Nutzer gewünschten Löschung zu vernichten sind, wobei mindestens die Sicherheitsstufe 3 der DIN 66399 einzuhalten ist; die Vernichtung ist dem Nutzer unter Hinweis auf die Sicherheitsstufe gemäß DIN 66399 nachzuweisen.
(2) Der Nutzer hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten bei StoreCockpit zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte von StoreCockpit erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Nutzer angekündigt werden.
15. Schlussbestimmungen
(1) Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
(2) Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.
(3) Im Falle von Widersprüchlichen gehen die Regelungen dieses Vertrages den Regelungen der Nutzer-AGBs vor.
Anlage 1 - Gegenstand des Auftrags
1. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung
Der Auftrag des Nutzers an StoreCockpit umfasst ausschließlich folgende Arbeiten und/oder Leistungen: Bereitstellung und Betrieb des Analysetools „StoreCockpit“ für die Zwecke des Nutzers, insbesondere die Erhebung und Verarbeitung von Daten über die Nutzung einer oder mehrerer Websites des Nutzers durch ein Analysetool, das durch StoreCockpit bereitgestellt und durch den Nutzer in seine Website(s) eingebunden wird.
2. Art(en) der personenbezogenen Daten
Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung: IP-Adressen Dritter (Besucher der Websites des Nutzers). IP-Adressen werden sofort nach der Erhebung anonymisiert abgespeichert, sodass kein Rückschluss auf Einzelpersonen möglich ist
3. Kategorien betroffener Person
Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen: Besucher der Websites des Nutzers
4. Dauer des Auftrages
Der Vertrag beginnt mit Erstellung eines Kontos unter app.storecockpit.eu und gilt bist zur Kündigung bzw. Löschung des Kontos.
5. Weisungsempfangsberechtigte Personen von StoreCockpit
Geschäftsführer: Janic Schönberg, datenschutz@storecockpit.eu
Anlage 2 - Unterauftragnehmer
StoreCockpit nimmt für die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Nutzers Leistungen von Dritten in Anspruch, die in seinem Auftrag Daten verarbeiten („Unterauftragnehmer“). Dabei handelt es sich um nachfolgende Unternehmen:
Amazon Web Services, 410 Terry Avenue North, Seattle WA 98109 United States. Fax: +1 206 266-7010. Leistungen: Infrastructure as a Service
Anlage 3
1. Technische und organisatorische Maßnahmen
StoreCockpit verpflichtet sich, nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DSGVO in angemessenem Umfang zu treffen:
a) Zutrittskontrolle Maßnahmen, mit denen Unbefugten der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, verwehrt wird.
b) Zugangskontrolle Maßnahmen, mit denen die Nutzung von Datenverarbeitungssystemen durch Unbefugte verhindert werden.
c) Zugriffskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugangsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt, gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
d) Weitergabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
e) Eingabekontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben, verändert oder entfernt werden können.
f) Auftragskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.
g) Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.
h) Trennungsgebot Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.
2. Weitere Hinweise
Daten werden von StoreCockpit anonymisiert auf den Servern des Unterauftragnehmers AWS (Amazon Web Services) abgespeichert. Dieser Anbieter hat sich verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen. Zugriff zu die anonymisierten Daten haben nur Mitarbeiter von StoreCockpit, die im Falle einer stichprobenartigen Prüfung, Zugang zu den Daten des Nutzers benötigen, sowie Mitarbeiter aus dem Engineering-Team zur Durchführung von Wartungstätigkeiten. Diese Personen sind im Umgang mit den Daten geschult und haben Verträge zur Wahrung der Interessen des Webseitenbetreibes abgeschlossen. Mitarbeitern ist es untersagt, Daten zu exportieren, im Unternehmen zu teilen oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. IP-Adressen Dritter werden anonymisiert abgespeichert. Danach kann kein Rückschluss mehr auf Einzelpersonen erfolgen.
3. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
StoreCockpit unterwirft sich den Weisungen des bestellten Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus lässt StoreCockpit die Systeme intern und extern regelmäßig auf technische Belastbarkeit und Sicherheit prüfen. Für alle Mitarbeiter von StoreCockpit gibt es Schulungen und Regeln für den operativen Betrieb von datenverarbeitenden Systemen in regelmäßigen Abständen.
Stand: 15.06.2021